Das BGB besteht aus funf Buchern. Im ersten Buch, dem „Allgemeinen Teil”, werden Rechtsgrundsätze fur alle Rechtsgebiete aufgestellt. Dort finden sich z. B. Regelungen uber die Rechts- und Geschaftsfahigkeit, die Stellvertretung und Bevollmächtigung sowie die Verjährung. Im zweiten Buch („Schuldrecht”) finden sich Regelungen uber die persönlichen Rechtsbeziehungen zweier Beteiligter (z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag). Das [...]