Der Notar auch als notarius bekannt, ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes fur die Beurkundung von Rechtsvorgangen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt gemaß § 1 Bundesnotarordnung.
Der Rechtsanwalt kann sich grundsätzlich frei im räumlichen Geltungsbereich eines Gerichtsbezirkes in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und seine Kanzlei einrichten. [...]