Anwälte sind ausgebildete Juristen mit 2 erfolgreich absolvierten Staatsexamen und der Befähigung einen Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vertreten.
Das Bild des Anwaltsberufs passt sich der ausufernden Gesetzesflut in Deutschland und Europa zunehmend an. Ein Anwalt wird sich heutzutage auf wenige Rechtsgebiete spezialisieren müssen und dennoch den groben Kern der gänigsten Standardprobleme beherrschen müssen um im harten Konkurrenzkampf unter den Juristen bestehen zu können.
Nur die besten Absolventen können mit höheren Richterämtern kokettieren. Auch die zusätzliche, recht lukrative Befähigung das Amt eines Notarius auszuüben ist nicht jedem Beliebigen Anwalt möglich.
Rechtsanwalt ist ein Volljurist, der aufgrund seiner Zulassung durch die Landesjustizverwaltung als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig ist. Er übt einen freien Beruf aus und tritt als Verteidiger, Beistand, Berater oder Bevollmächtigter in allen Rechtsangelegenheiten auf. Seine Tätigkeit ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.
Rechtsanwalt, auch als Advokat gennant, ist eine Berufsbezeichnung für Volljuristen, die als rechtliche Vertreter fur einen Mandanten tätig sind. Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter und Organ der Rechtspflege.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und den Rechtsstaat zu sichern. Grundsätzlich ist jeder befugt, sich anwältlichen Beistandes zu bedienen. Im Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwalte verpflichten, die verfassungsmaßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfullen gemaß § 12a BRAO.
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