Das BGB besteht aus funf Buchern. Im ersten Buch, dem „Allgemeinen Teil”, werden Rechtsgrundsätze fur alle Rechtsgebiete aufgestellt. Dort finden sich z. B. Regelungen uber die Rechts- und Geschaftsfahigkeit, die Stellvertretung und Bevollmächtigung sowie die Verjährung. Im zweiten Buch („Schuldrecht”) finden sich Regelungen uber die persönlichen Rechtsbeziehungen zweier Beteiligter (z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag). Das dritte Buch („Sachenrecht”) regelt die Zuordnung des Eigentums an beweglichen Sachen und Grundstücken sowie die Eigentumsbeschrankungen durch Belastungen (z. B. Hypothek und Pfandrecht). Das vierte Buch enthalt das Familienrecht, wie z. B. Teile des Eherechts, wahrend das funfte Buch das Erbrecht regelt.